Was tun bei Unfall mit Fahrerflucht?
Wie bei jedem anderen Unfall ist auch nach einem Unfall mit Fahrerflucht das korrekte Vorgehen entscheidend.
Schritt 1: Polizei rufen
Nach Fahrerfluchtunfällen umgehend die Polizei hinzuziehen.
Schritt 2: Zeugen befragen
Suche in unmittelbarer Nähe nach Zeugen, am besten direkt nach dem Unfall. So stößt du vielleicht auf Passanten oder Ladeninhaber, die das Kennzeichen des Täters erkannt haben.
Schritt 3: Versicherung kontaktieren
Nimm immer Kontakt zu deiner Versicherung auf und melde den Vorfall. Sie klärt dich über die weiteren Schritte auf.
Schritt 4: Anzeige erstatten
Hat sich der Täter nach 24 Stunden nicht gemeldet, kannst du Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Bestenfalls hast du dann schon Zeugen für den Vorfall.
Gegebenenfalls ist der nächste Schritt ein Gutachten, das die Schadenseinschätzung ermöglicht. Eventuell wird deine Vollkaskoversicherung vor der Schadensregulierung von diesem Gutachten abgesehen auch Einsicht in den Tatbestand nehmen wollen. Einen Anwalt benötigst du in der Regel nur, wenn der Flüchtige identifiziert wurde. Sobald die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen eine Person aufgenommen hat, solltest du sogar immer einen Anwalt hinzuziehen. Wer vor der Identifizierung eines Flüchtigen aber Anwälte konsultiert, bleibt vielleicht auf den so anfallenden Kosten sitzen.
Was passiert bei Fahrerflucht mit Sachschaden?
Unfälle müssen der Polizei gemeldet werden – auch wenn nur ein kleiner Sachschaden vorliegt. Wer sich darüber hinwegsetzt und sich einfach so vom Unfallort entfernt, macht sich der Unfallflucht schuldig und begeht damit eine ernstzunehmende Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch. Auch, wer einen Zettel mit Adresse, Namen oder Telefonnummer hinterlässt und danach den Unfallort verlässt, macht sich strafbar. Wer ein geparktes Auto beschädigt, muss in der Regel auf die Rückkehr des Fahrers warten, auch wenn nur ein paar Kratzer vorliegen. Wie lange er warten muss, hängt von der Schwere der Sachschäden ab. Als durchschnittliche Mindestspanne gilt eine halbe Stunde. Nach dieser halben Stunde sollte der Unfallverursacher gegebenenfalls die Polizei verständigen.
Wer zahlt bei Unfall mit Fahrerflucht?
Als Opfer eines Fahrerfluchtdelikts bleibst du unter Umständen solange auf dem Schaden sitzen, bis der flüchtige Unfallverursacher identifiziert wurde. Sogar die Identifizierung des Täters garantiert keine sofortige Kostenregulierung. Problematisch ist die Lage beispielsweise, wenn der Verursacher seinen Versicherungsschutz verloren hat. Lässt seine finanzielle Situation keine zeitnahe Zahlung zu, kann sich die Schadensregulierung deutlich verzögern.
Auch deine eigene Autoversicherung wird sich nicht an den Kosten beteiligen, solange Teilkasko vorliegt. Eine Vollkasko zahlt entstandene Schäden zwar, dein Selbstbeteiligungssatz bestimmt aber, in welcher Höhe. Die Übernahme des Schadens durch eine Vollkaskoversicherung ist finanziell außerdem nicht immer von Vorteil. Unter Umständen steigt dein Beitrag damit unverhältnismäßig hoch an. Bei kleineren Schäden ist man mit einer Selbstregulierung oft besser dran. So behältst du deinen Schadensfreiheitsrabatt und sparst langfristig Beitragskosten.