Welche Unterlagen benötigt der TÜV für die Hauptuntersuchung?
Es gibt zum einen notwendige Unterlagen, die der TÜV auf jeden Fall benötigt und zum anderen Unterlagen, die sie nur bei bestimmten Fahrzeugtypen benötigen.
Mit zu den wichtigsten TÜV-Unterlagen gehört die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt. Jeder Fahrzeugführer in Deutschland ist ohnehin dazu verpflichtet, dieses kleine Faltheftchen während der Fahrt bei sich zu haben. Dort lassen sich alle Stammdaten des jeweiligen Autos finden. Wozu benötigt die Prüfstelle diese Unterlagen? Es ist ganz einfach: Mit dem Heft gleicht der Prüfer Kennzeichen und Fahrzeug-Identifikationsnummer ab.
In der Zulassungsbescheinigung II sind alle Vorgänger des Fahrzeuges aufgelistet, was für den Prüfer allerdings irrelevant ist. Alle notwendigen Daten kann er aus der Zulassungsbescheinigung I entnehmen, deshalb wird der zweite Teil bei der Untersuchung nicht benötigt. Dasselbe gilt übrigens auch für den Führerschein, der Prüfer ist schließlich nicht befugt, die Fahrerlaubnis des Fahrzeughalters zu prüfen. Hier gilt aber das gleiche Prinzip wie bei der Zulassungsbescheinigung I bzw. dem Fahrzeugschein und zwar ist jeder dazu verpflichtet, den Führerschein bei der Fahrt mit sich zu führen.
Gehört zu den notwendigen TÜV-Unterlagen auch der Personalausweis? Nein, auch dieser wird vom Prüfer nicht verlangt. Der Prüfstelle ist es im Grunde genommen, egal, wer mit dem Fahrzeug zur Hauptuntersuchung fährt. Nicht selten kommt es nämlich vor, dass Mitarbeiter einer Werkstatt für ihre Kunden den Termin wahrnehmen. Eine persönliche Erscheinungspflicht gibt es daher nicht.
Sollte es an dem Fahrzeug zu Veränderungen kommen (z. B. durch Tuning), die eine Erlaubnis erfordern, ist es unverzichtbar, die dazugehörige ABE vorzulegen. Dieses Dokument sollte nicht nur Bestandteil der TÜV-Unterlagen sein, sondern muss permanent im Fahrzeug mitgeführt und auch bei Polizeikontrollen vorgeführt werden.