Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens beim Händler ist es selbstverständlich, dass der Käufer einen Kfz-Kaufvertrag erhält. Bei neuen Autos nutzen Autoverkäufer in der Regel standardisierte Verträge, die auf sogenannten Neuwagenverkaufsbedingungen basieren.
Beim privaten Kfz-An- und Verkauf ist es genauso wichtig, einen Kaufvertrag zu machen. Selbst dann, wenn der Wagen im vertrauten Bekanntenkreis den Besitzer wechselt. Denn der Kaufvertrag gibt Auskunft über den Eigentümer, über eventuelle Mängel am Fahrzeug sowie über wichtige Regelungen zur Gewährleistung beim privaten Verkauf. Auch, wenn ein mündlicher Vertrag rechtswirksam ist, empfehlen wir, immer einen schriftlichen Vertrag zu machen. Sollten etwa nach dem Verkauf Unstimmigkeiten auftreten, kann es ohne ein schriftliches Dokument für Käufer und Verkäufer schwierig werden, etwas zu beweisen.
Grundsätzlich ist der Kfz-Kaufvertrag in zweifacher identischer Ausführung auszustellen – Käufer und Verkäufer bekommen je ein unterschriebenes Exemplar. Damit mit dem Autokauf alles einwandfrei vertraglich geregelt ist, sollten folgende Angaben enthalten sein:
Mit der Übergabebestätigung bestätigt der Käufer, dass er die Zulassungsbescheinigung I und II, also den Fahrzeugschein und - brief erhalten hat. Außerdem die Autoschlüssel, den Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung sowie das Fahrzeug selbst.
Entgegengesetzt zum Händler darf ein privater Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen. Ist ein Gewährleistungsausschluss im privaten Kaufvertrag geregelt, hat der Käufer bei eventuell auftretenden Mängeln kein Anrecht auf Behebung oder Schadensersatz.
Der Käufer sollte in jedem Fall den Zustand des Fahrzeugs vor dem Kauf prüfen und mit den Angaben im Kaufvertrag abgleichen. Eventuelle Schäden oder Mängel sind wahrheitsgemäß im Auto-Kaufvertrag aufzuführen. Außerdem ist eine vorherige Probefahrt immer sinnvoll. Reicht die eigene Fachkenntnis nicht, lohnt es sich, eine fachkundige Person zur Besichtigung mitzunehmen.
Für den Autokauf gilt es, sich vor der Vertragsunterzeichnung Zeit zu nehmen. Folgende Punkte helfen, den Zustand eines Gebrauchtwagens vorab einzuschätzen:
All diese Punkte sollte der Verkäufer beantworten können oder in den Wagenpapieren bzw. im Kaufvertrag stehen.
Ist das Auto bereits abgemeldet und hat der Käufer keinen Anhänger, mit dem er das Auto transportieren kann, ist eine Lösung das Kurzzeitkennzeichen. Dies ermöglicht die Überführung des Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort.
Der Wagen ist umgehend bei der Kfz-Zulassungsstelle anzumelden. Folgende Dokumente muss der Käufer dafür vorlegen:
Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 kurz erklärt
Die Zulassungsbescheinigungen sind die wichtigsten Dokumente für den neuen Fahrzeugbesitzer. Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist beim Autofahren immer mitzuführen, um sich zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle als Halter ausweisen zu können.
Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) zeigt an, wer der Eigentümer des eingetragenen Fahrzeuges ist. Er sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.
Der Verkäufer sollte darauf achten, dass der Käufer den Wagen bei Übergabe direkt ummeldet. Ansonsten läuft der ehemalige Besitzer Gefahr, dass er weiterhin für sämtliche eventuelle Schäden oder Verkehrsdelikte durch den Käufer haftet. Es ist empfehlenswert, die Versicherung sowie die Zulassungsstelle über den Verkauf des Autos zu informieren.
Meldet der Verkäufer das Auto vor der Übergabe ab, ist zu beachten, dass es nicht mehr im öffentlichen Raum stehen oder bewegt werden darf. Eine andere Möglichkeit ist, dass Käufer und Verkäufer gemeinsam das Auto bei der Zulassungsstelle ummelden. Der Verkäufer kann sich jedoch alternativ absichern, indem er mit einem entsprechenden Passus im Auto-Kaufvertrag den Käufer dazu verpflichtet, das Fahrzeug umgehend umzumelden.
Möchte der Käufer eine Probefahrt machen, sollte sich der Verkäufer einen Pfand, wie zum Beispiel den Führerschein, geben lassen. Zudem macht es Sinn, eine Haftungsvereinbarung schriftlich aufzusetzen, für den Fall, dass es während der Probefahrt zu Schäden kommt.
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags übergibt der Verkäufer an den Käufer Fahrzeug, Schlüssel und Fahrzeugpapiere. Wichtig ist, dass der Verkäufer den Fahrzeugbrief erst dann aushändigt, wenn er den Kaufpreis erhalten hat.
Weist das Fahrzeug Mängel auf, sind diese wahrheitsgemäß und so eindeutig wie möglich im Kfz-Kaufvertrag anzugeben. Nur so kann sich der Verkäufer absichern. Verschweigt der Vorbesitzer Schäden, kann der Käufer ihn wegen arglistiger Täuschung belangen und den Vertrag rückgängig machen.
Barzahlung bei privaten Autoverkäufen
Die Bezahlung bei einem Ankauf bzw. Verkauf eines Autos erfolgt am einfachsten und sichersten bar. Der Verkäufer geht sicher, dass er das Geld erhält und der Käufer muss nicht in Vorleistung treten. Die Kaufpreissumme ist aber immer erst zu übergeben, wenn der Autokaufvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist. Im selben Zug erhält der Käufer die Papiere, Schlüssel und das Auto.
Mit einem Autokaufvertrag sind Käufer wie auch Verkäufer rechtlich abgesichert. Obwohl ein mündlicher Kaufvertrag wirksam ist, ist es immer besser, ein schriftliches Dokument zu unterzeichnen. Es ist schnell erledigt und erspart im Streitfall eine Menge Ärger.