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Fokus: Verkauf
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Auto-Kaufvertrag: Wichtige Infos für Käufer und Verkäufer

Auf Nummer Sicher gehen mit dem AutoScout24-Muster-Kaufvertrag:

Kfz-Kaufvertrag kostenlos downloaden

Ein rechtlich gültiger Kfz-Kaufvertrag ist die Basis für jeden Autokauf bzw. -verkauf. Mit unserem kostenlosen Muster-Kaufvertrag sind Käufer und Verkäufer eines Gebrauchtwagens auf der sicheren Seite. Welche inhaltlichen Aspekte dabei zu beachten sind, erklärt unser Ratgeberartikel.

Darum ist ein Kfz-Kaufvertrag wichtig

Beim Kauf eines Neu- oder Gebrauchtwagens beim Händler ist es selbstverständlich, dass der Käufer einen Kfz-Kaufvertrag erhält. Bei neuen Autos nutzen Autoverkäufer in der Regel standardisierte Verträge, die auf sogenannten Neuwagenverkaufsbedingungen basieren.

Vor Vertragsabschluss die Bedingungen durchsprechen

Beim privaten Kfz-An- und Verkauf ist es genauso wichtig, einen Kaufvertrag zu machen. Selbst dann, wenn der Wagen im vertrauten Bekanntenkreis den Besitzer wechselt. Denn der Kaufvertrag gibt Auskunft über den Eigentümer, über eventuelle Mängel am Fahrzeug sowie über wichtige Regelungen zur Gewährleistung beim privaten Verkauf. Auch, wenn ein mündlicher Vertrag rechtswirksam ist, empfehlen wir, immer einen schriftlichen Vertrag zu machen. Sollten etwa nach dem Verkauf Unstimmigkeiten auftreten, kann es ohne ein schriftliches Dokument für Käufer und Verkäufer schwierig werden, etwas zu beweisen.

Checkliste: Das muss im Kfz-Kaufvertrag stehen

Grundsätzlich ist der Kfz-Kaufvertrag in zweifacher identischer Ausführung auszustellen – Käufer und Verkäufer bekommen je ein unterschriebenes Exemplar. Damit mit dem Autokauf alles einwandfrei vertraglich geregelt ist, sollten folgende Angaben enthalten sein:

  • Daten des Käufers
  • Daten des Verkäufers
  • Angaben zum Fahrzeug (Amtliches Kennzeichen, Datum der Erstzulassung, Fahrzeugidentifikationsnummer, Hersteller, Typ, Kilometerstand, nächste HU)
  • Kaufpreis
  • Eventuelle Schäden und Mängel
  • Gewährleistungsausschluss
  • Sondervereinbarungen
  • Unterschrift beider Parteien
  • Übergabebestätigung

Mit der Übergabebestätigung bestätigt der Käufer, dass er die Zulassungsbescheinigung I und II, also den Fahrzeugschein und - brief erhalten hat. Außerdem die Autoschlüssel, den Nachweis über die Haupt- und Abgasuntersuchung sowie das Fahrzeug selbst.

Entgegengesetzt zum Händler darf ein privater Verkäufer die Sachmängelhaftung ausschließen. Ist ein Gewährleistungsausschluss im privaten Kaufvertrag geregelt, hat der Käufer bei eventuell auftretenden Mängeln kein Anrecht auf Behebung oder Schadensersatz.

Wichtig beim Auto Kaufvertrag: Alle erforderlichen Angaben sollten schriftlich festgehalten werdenWichtig beim Auto Kaufvertrag: Alle erforderlichen Angaben sollten schriftlich festgehalten werden

Wichtige Infos für den Käufer

Absicherung vor dem Ankauf

Der Käufer sollte in jedem Fall den Zustand des Fahrzeugs vor dem Kauf prüfen und mit den Angaben im Kaufvertrag abgleichen. Eventuelle Schäden oder Mängel sind wahrheitsgemäß im Auto-Kaufvertrag aufzuführen. Außerdem ist eine vorherige Probefahrt immer sinnvoll. Reicht die eigene Fachkenntnis nicht, lohnt es sich, eine fachkundige Person zur Besichtigung mitzunehmen.

Für den Autokauf gilt es, sich vor der Vertragsunterzeichnung Zeit zu nehmen. Folgende Punkte helfen, den Zustand eines Gebrauchtwagens vorab einzuschätzen:

  • Wie alt ist der Wagen und wie hoch ist der Tachostand?
  • Wann war der letzte bzw. wann ist der nächste TÜV-/AU-Termin fällig?
  • Gibt es einen Unfallschaden?
  • Wurde das Scheckheft gepflegt und Inspektionen regelmäßig durchgeführt?
  • Wie viele Vorbesitzer hat der Wagen?

All diese Punkte sollte der Verkäufer beantworten können oder in den Wagenpapieren bzw. im Kaufvertrag stehen.

Überführung und Anmeldung des Fahrzeugs

Ist das Auto bereits abgemeldet und hat der Käufer keinen Anhänger, mit dem er das Auto transportieren kann, ist eine Lösung das Kurzzeitkennzeichen. Dies ermöglicht die Überführung des Fahrzeuges vom Kaufort zum Wohnort.

Der Wagen ist umgehend bei der Kfz-Zulassungsstelle anzumelden. Folgende Dokumente muss der Käufer dafür vorlegen:

  • Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugbrief und -schein)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung
  • Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Anmeldung durch eine dritte Person: Vollmacht einschließlich Ausweis des Bevollmächtigten

 Alle wichtigen Dokumente sollte der Käufer bereithalten Alle wichtigen Dokumente sollte der Käufer bereithalten

Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 kurz erklärt

Die Zulassungsbescheinigungen sind die wichtigsten Dokumente für den neuen Fahrzeugbesitzer. Der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist beim Autofahren immer mitzuführen, um sich zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle als Halter ausweisen zu können.

Der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) zeigt an, wer der Eigentümer des eingetragenen Fahrzeuges ist. Er sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden.

Wichtige Infos für den Verkäufer

Ummeldung

Der Verkäufer sollte darauf achten, dass der Käufer den Wagen bei Übergabe direkt ummeldet. Ansonsten läuft der ehemalige Besitzer Gefahr, dass er weiterhin für sämtliche eventuelle Schäden oder Verkehrsdelikte durch den Käufer haftet. Es ist empfehlenswert, die Versicherung sowie die Zulassungsstelle über den Verkauf des Autos zu informieren.

Meldet der Verkäufer das Auto vor der Übergabe ab, ist zu beachten, dass es nicht mehr im öffentlichen Raum stehen oder bewegt werden darf. Eine andere Möglichkeit ist, dass Käufer und Verkäufer gemeinsam das Auto bei der Zulassungsstelle ummelden. Der Verkäufer kann sich jedoch alternativ absichern, indem er mit einem entsprechenden Passus im Auto-Kaufvertrag den Käufer dazu verpflichtet, das Fahrzeug umgehend umzumelden.

Probefahrt

Möchte der Käufer eine Probefahrt machen, sollte sich der Verkäufer einen Pfand, wie zum Beispiel den Führerschein, geben lassen. Zudem macht es Sinn, eine Haftungsvereinbarung schriftlich aufzusetzen, für den Fall, dass es während der Probefahrt zu Schäden kommt.

Übergabe des Fahrzeugs und des Kaufpreises

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags übergibt der Verkäufer an den Käufer Fahrzeug, Schlüssel und Fahrzeugpapiere. Wichtig ist, dass der Verkäufer den Fahrzeugbrief erst dann aushändigt, wenn er den Kaufpreis erhalten hat.

Mängel am Fahrzeug

Weist das Fahrzeug Mängel auf, sind diese wahrheitsgemäß und so eindeutig wie möglich im Kfz-Kaufvertrag anzugeben. Nur so kann sich der Verkäufer absichern. Verschweigt der Vorbesitzer Schäden, kann der Käufer ihn wegen arglistiger Täuschung belangen und den Vertrag rückgängig machen.

Barzahlung bei privaten Autoverkäufen

Die Bezahlung bei einem Ankauf bzw. Verkauf eines Autos erfolgt am einfachsten und sichersten bar. Der Verkäufer geht sicher, dass er das Geld erhält und der Käufer muss nicht in Vorleistung treten. Die Kaufpreissumme ist aber immer erst zu übergeben, wenn der Autokaufvertrag von beiden Seiten unterschrieben ist. Im selben Zug erhält der Käufer die Papiere, Schlüssel und das Auto.

Fazit: Gut abgesichert mit wenig Aufwand

Mit einem Autokaufvertrag sind Käufer wie auch Verkäufer rechtlich abgesichert. Obwohl ein mündlicher Kaufvertrag wirksam ist, ist es immer besser, ein schriftliches Dokument zu unterzeichnen. Es ist schnell erledigt und erspart im Streitfall eine Menge Ärger.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Kfz-Kaufvertrag

Private Verkäufer können die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausschließen. Der Käufer hat in diesem Fall kein Recht darauf, vom Vertrag zurückzutreten. Wer das Auto bei einem gewerblichen Händler kauft, kann es auch nicht ohne Weiteres zurückgeben. Wenn Mängel vorliegen, hat der Verkäufer zunächst das Recht, diese zu beheben. Eine Ausnahme besteht bei einer arglistigen Täuschung: Sollte der Verkäufer vorsätzlich Mängel verschwiegen haben, kann der Käufer fordern, den Autoverkauf rückgängig zu machen.

Auch beim privaten Verkauf im Freundes- oder Bekanntenkreis lohnt es sich, immer einen Kfz-Kaufvertrag zu schließen. Er sichert Käufer und Verkäufer gleichermaßen ab. Mündliche Vereinbarungen sind zwar rechtskräftig. Ohne ein Schriftstück lassen sich allerdings im Ernstfall getroffene Vereinbarungen nur schwer beweisen.

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