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Firmenwagenrechner

Berechen Sie Ihre Vorteile

Ihr zu versteuernder Geldwerter Vorteil beträgt 0.00
Brutto-Listenpreis (auf 100 Euro gerundet):0.00
1% Regel (1% * 12 Monate):0.00
0.03% pro Kilometer zur Arbeit:+ 0.00
Geldwerter Vorteil:= 0.00
Private Kostenbeteiligung:- 0.00
Arbeitgeberbeteiligung:- 0.00 €
Zu versteuernder geldwerter Vorteil:0.00 €

Viele Arbeitgeber bieten ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit, einen Dienst- bzw. Firmenwagen zu nutzen. Doch beim Führen eines Firmenwagens gibt es viele wichtige Richtlinien zu beachten, über die ein Firmenwagenrechner Aufschluss gibt.

Dienstwagenrechner: Schritt für Schritt erklärt

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Als geldwerter Vorteil wird eine Form der Vergütung bezeichnet, die nicht in Geld auszahlbar ist. Dementsprechend ist von Sachbezügen oder Sachleistungen die Rede. Die Sachleistungen bzw. Sachbezüge sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Die bekannteste Form eines geldwerten Vorteils ist ein Dienstwagen, den Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern überlassen. Eine monatlich vorzunehmende Ermittlung erfolgt entweder über die Fahrtenbuchmethode oder die sogenannte 1-Prozent-Regelung.

 Viele Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt. Viele Arbeitnehmer bekommen von ihrem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt.

Was bedeutet die 1-Prozent-Regelung?

Bei einem Dienstwagen mit Benzin- oder Dieselmotor wird eine Nutzung der Firmenwagen für private Zwecke mit einem Pauschalsatz gemäß der 1-Prozent-Regelung gemäß § 8 Abs. 2 EStG kalkuliert. Darüber hinaus wird ein Prozentsatz von 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises je Kilometer für eine einfache Route zwischen der Arbeitsstätte sowie dem Wohnraum angerechnet. In die 1-Prozent-Regelung sind alle wichtigen Kosten einschließlich Zinsen, Steuern, Wertverlust, Versicherung, Wartung sowie Reparaturen der Dienstwagen inkludiert. Arbeitnehmer sollten darauf Acht geben, dass der Arbeitgeber alle das Fahrzeug betreffende Kosten übernimmt.

Beispielrechnung

  • Listenpreis des Dienstwagens: 44.290 Euro

  • Distanz zwischen Wohn- und Arbeitsstätte: 15 Kilometer

Die Berechnung funktioniert wie folgt:

  1. Abrunden des Listenpreises des Fahrzeugs auf volle 100 Euro; in dem Fall auf 44.200 Euro; 44.200 Euro x 1 Prozent = 442 Euro
  2. Berücksichtigung der Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort; 0,03 Prozent des des Listenpreises werden auf volle 100 Euro gerundet und je Kilometer angesetzt; 44.200 Euro x 0,03 Prozent x 15 (Kilometer-Anzahl) = 198,90 Euro
  3. Addition beider Werte zum geldwerten Vorteil: 442 Euro + 198,90 Euro = 640,90 Euro

Der geldwerte Vorteil für diesen Firmenwagen beläuft sich laut Dienstwagenrechner deshalb auf 640,90 Euro. Optional ist es möglich, den geldwerten Vorteil der Kfz durch eine Selbstbeteiligung zu mindern. Diese Selbstbeteiligung darf die Höhe des geldwerten Vorteils jedoch nicht überschreiten.

Firmenwagen Rechner: Details zur 0,5 und 0,25-Prozent-Regelung

Für extern aufladbare Elektro-Dienstwagen gilt eine Sonderregelung. Wichtige Voraussetzungen sind jedoch, dass das Fahrzeug zwischen dem 1. Januar 2019 sowie dem 31. Dezember 2030 erworben wurde. Zudem darf ein Brutto-Listenpreis von 60.000 Euro nicht überschritten sein. In dem Fall wird beim Firmenwagenrechner ein Pauschalsatz gemäß der 0,25-Prozent-Regelung berechnet.

Übersteigt der Brutto-Listenpreis die Summe von 60.000 Euro, ist von der 0,5-Prozent-Regelung die Rede. Bei einem Hybridfahrzeug erfolgt hingegen keine Differenzierung zwischen unterschiedlichen Anschaffungspreisen. Für diese Modelle gilt die 0,5%-Regelung nur dann, wenn das Auto ebenfalls im bereits erwähnten Zeitraum erworben wurde und sich die Reichweite des Elektro-Aggregats auf mindestens 40 Kilometer beläuft.

Zudem darf die Kohlendioxidemission der Autos einen Wert von 50 Gramm je Kilometer nicht übersteigen. Erfüllt ein Dienstwagen diese Bedingungen nicht, besteht für Hybrid-Dienstwagen auch zukünftig die 1-Prozent-Regelung.
Wann gilt welche Regelung?

Beispielrechnung

Fällt die Wahl beispielsweise auf einen BMW i3 als Firmenwagen, liegt dem Modell ein Kaufpreis von 39.000 Euro zugrunde. Von diesem Wert werden 0,25 Prozent als geldwerter Vorteil für eine private Nutzung berechnet. Das bedeutet, dass Nutzer dieses Fahrzeugs ein Plus von 97,50 Euro zu dem zu versteuernden Einkommen addieren müssten. Bei einem Durchschnitts-Steuersatz von 40 Prozent würden sich die Steuern für den Firmenwagen auf 468 Euro pro Jahr belaufen.

Nutzen Besitzer des elektrischen Autos das Fahrzeug an über 47 Tagen pro Jahr für den Arbeitsweg, muss dieser zusätzlich versteuert werden. Für diesen Nutzungsbereich sieht der Gesetzgeber eine Begünstigung für Hybrid- und Elektroautos vor. Doch anstatt der für Benziner sowie Diesel üblichen 0,03 Prozent werden für ein E-Fahrzeug nur 0,0075 Prozent des Listenpreises je Kilometer der einfachen Fahrtstrecke berechnet. Das bedeutet, dass bei einem 20 Kilometer langen Arbeitsweg weitere 58,40 Euro je Monat versteuert werden.

Details zur Fahrtenbuch-Methode

Für die Einhaltung der Fahrtenbuch-Methode ist es erforderlich, jegliche Fahrten mit dem Firmenwagen schriftlich zu dokumentieren. Differenzierungen beschränken sich auf private Fahrten, dienstliche Fahrten, Familienheimfahrten sowie Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte. Zudem ist ein Nachweis über tatsächlich entstandene Kosten wie Reparaturen, Inspektionen, Kraftstoff, die Kfz-Steuer und Kfz-Versicherung erforderlich. Zusätzlich wird die Abschreibung des Dienstwagens bei der Berechnung berücksichtigt. Um vom Finanzamt anerkannt zu werden, muss das Fahrtenbuch bestimmte Pflichtangaben enthalten. Zu diesen Angaben gehören das Datum, das Reiseziel, der Kilometerstand sowie der Reisezweck. Darüber hinaus ist bei Umwegen die Reiseroute und ein möglicher aufgesuchter Geschäftspartner erforderlich.

Einige Fahrzeug-Produzenten offerieren in Kombination mit Navigationssystemen elektronische Fahrtenbücher. Diese Systeme erleichtern die Erstellung eines Fahrtenbuchs deutlich. Entsprechende Techniken akzeptiert das Finanzamt aber nur, falls nachträgliche Manipulationen unmöglich sind oder Änderungen offensichtlich sind.

Den Listenpreis des Dienstwagens ermitteln: Mittel und Wege

Interessenten erhalten den Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs entweder über die Datenbank des ADAC oder den Hersteller der Autos. Die Fahrzeug-Produzenten erstellen eine schriftliche Bestätigung über die exakte Höhe des Bruttolistenpreises, die wiederum dem Finanzamt vorgelegt werden muss. Hierbei sollten Fahrzeugführer berücksichtigten, dass diese Informationen möglicherweise die Mehrwertsteuer enthalten.

Gut zu wissen: Der Bruttolistenpreis inkludiert den Basis-Listenpreis einschließlich sämtlicher werksseitig eingebauter Ausstattungselemente. Zulassungs- sowie Überführungskosten sind nicht enthalten.

Fragen und Antworten zum Firmenwagenrechner

Je weniger ein Firmenwagen kostet und je kürzer ein Arbeitsweg ist, desto geringer ist die Besteuerung des geldwerten Vorteils. Erfahrungsgemäß lohnt sich die Ein-Prozent-Regelung bei einem Firmenwagen, wenn sich der Nutzen auf mindestens 30 Prozent beläuft.

Durchschnittlich kostet ein Dienstwagen laut Firmenwagenrechner etwa 300 Euro pro Monat. Eine ausschlaggebende Komponente ist hierbei das Auto, mit dem Mitarbeiter eines Unternehmens unterwegs sind. Während ein Kleinwagen monatlich etwa 200 Euro kostet, verdoppeln sich diese Kosten bei einem Mittelklassewagen mit durchschnittlichen Jahres-Kilometern.

Nachdem der geldwerte Vorteil für einen Firmenwagen berechnet wurde, wird die jeweilige Summe auf den Bruttolohn des Arbeitnehmers aufgeschlagen. Von dieser Gesamtsumme werden im nächsten Schritt sämtliche Steuern sowie Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Daraufhin ist es für die Berechnung wichtig, dass der Nettobetrag wiederum vom Nettolohn abgezogen wird.

Für den Firmenwagenrechner punktet die 1-Prozent-Methode in erster Linie mit der einfachen Berechnung und dem Pluspunkt, dass Arbeitnehmer die einzelnen Fahrten nicht dokumentieren müssen. Mit höheren Kosten ist jedoch zu rechnen, falls Arbeitsplatz sowie Wohnstätte relativ weit voneinander entfernt sind.

Die Fahrtenbuch-Methode ist sinnvoll, falls der Dienstwagen eher selten für private Zwecke genutzt wird. Schließlich ist die Erfassung von Fahrten und damit verbundener Kosten an einen relativ hohen Aufwand gebunden. Werden Formalitäten nicht eingehalten, bleiben Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt zumeist nicht aus.

In vielen Fällen lohnt sich der Erwerb von Hybrid- oder E-Autos als Firmenwagen. Abgesehen von steuerlichen Vorteilen bietet der Staat finanzielle Zuschüsse für einen Erwerb von Elektro- sowie Plug-in-Fahrzeugen. Da sich insbesondere Plug-in-Hybridfahrzeuge heute als sehr alltagstauglich erweisen, sind diese Modelle sehr gut als Dienstwagen geeignet. Ein wichtiges Thema für die Wahl eines Elektroautos ist die Reichweite, da noch keine flächendeckende Lade-Infrastruktur vorhanden ist. Zudem ist der Aufladeprozess mit einem relativ hohen Zeitaufwand verbunden. Bieten das Firmengelände oder private Verhältnisse jedoch entsprechende Voraussetzungen zum Betrieb eines E-Autos, spricht nichts gegen deren Nutzung als Firmenfahrzeug.

Eine wichtige Informationsquelle zur Ermittlung des Listenpreises ist der ADAC. Für ein Neufahrzeug können Interessenten den Listenpreis ebenfalls aktuellen Hersteller-Unterlagen entnehmen. Autohäuser von größeren Herstellern bewahren ebenfalls ältere Datenblätter auf oder unterstützen Betroffene bei der Ermittlung von Brutto-Listenpreisen älterer Fahrzeuge. Auf Wunsch stellen die Autohäuser ebenfalls eine Bestätigung aus, die zur Steuerprüfung vorgelegt werden kann.

Falls nicht anderweitig vertraglich vereinbart, übernimmt der Arbeitgeber die Reparaturkosten für einen Firmenwagen. Diese Regelung bezieht sich in erster Linie auf Reparaturen, die außerhalb eines Unfalls anfallen. Für die Wartung anfallende Kosten trägt ebenfalls der Arbeitgeber. Arbeitnehmer leisten ihren Beitrag zur Nutzung des Firmenwagens über die Versteuerung.

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