Kilometerleasing: Entscheidet man sich für das Kilometerleasing, wird die Monatsrate auf Basis der geschätzten Kilometer berechnet – in der Regel sind das zwischen 10.000 und 20.000 Kilometer pro Jahr. Auch hier zahlt man zwar nach, wenn man über der Angabe liegt. Umgekehrt gibt es aber Geld zurück, wenn weniger als angegeben gefahren wurde. Insofern ist das Kilometerleasing eine der preiswertesten und fairsten Leasingmethoden.
Restwertleasing: Dabei geht der Leasinggeber davon aus, das Fahrzeug am Ende der Laufzeit zu verkaufen. Daher wird vorab kalkuliert, wie hoch der Wert des Wagens nach Ende der Vertragslaufzeit sein wird. Je höher der Restwert geschätzt wird, desto geringer ist die Leasingrate pro Monat. Es handelt sich folglich um eine Wette auf die Wertentwicklung des Wagens. Das Problem: Geht die Rechnung nicht auf, muss der Leasingnehmer die Differenz bezahlen. Umgekehrt erhält der Kunde nichts zurück, wenn das Auto nach Ablauf des Leasingzeitraums mehr wert sein sollte als gedacht.
Andienungsrecht: Wenn mit dem Leasingpartner ein sogenanntes Andienungsrecht vereinbart wurde, kann dieser am Ende der Vertragslaufzeit entscheiden, ob der Leasingnehmer das Auto kaufen muss – selbst wenn es weniger Wert sein sollte als bei Vertragsabschluss kalkuliert. Wenn man also das Fahrzeug nach Ende der Leasinglaufzeit nicht noch über Jahre hinweg nutzen möchte – und das dürfte beim Gewerbeleasing nur selten der Fall sein: Finger weg von dieser Leasingart.
Null-Leasing: Hinter dieser Leasingart verbergen sich oft nur mittelprächtige Angebote. Meistens werden vermeintlich günstige Leasing-Angebote als Null-Leasing beworben. Wer das Paket in seine Einzelteile zerlegt, findet oft unnötige Versicherungen oder teure Reparaturpauschalen. Manche verstehen unter Null-Leasing auch ein Angebot ohne Anzahlung – mit entsprechend höheren Raten.