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Winterreifen und Schneeketten im Ausland: Darauf solltest du achten

Beim Skiurlaub macht sich Schnee immer bestens. Auf der Straße dagegen sorgt die weiße Pracht oft für Ärger. Zudem kann es teuer werden, startet man mit falschen Voraussetzungen in den Winterurlaub. Unser Ratgeber zeigt, was du in Sachen Winterreifen und Schneeketten im Ausland beachten solltest.

Wie ist die Ausgangslage in Deutschland?

In Deutschland schreibt der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung (Paragraph 2, Absatz 3a) vor, dass Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur dann fahren dürfen, „wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“

Es besteht also eine situative Winterreifenpflicht. Wer mit Sommerreifen auf winterlichen Straßen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von mindestens 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wenn andere behindert werden, steigt die Strafe auf mindestens 80 Euro. Wer also auf sein Auto angewiesen ist, sollte rechtzeitig auf Winterreifen umrüsten. Diese genügen den deutschen gesetzlichen Vorgaben, wenn sie mindestens über eine Profiltiefe von 1,6 Millimeter und über das Schneeflockensymbol auf der Reifenflanke verfügen.

 Neben Regeln für Winterreifen, gibt es im europäischen Ausland auch Vorgaben wann und welche Schneeketten montiert werden müssen. Neben Regeln für Winterreifen, gibt es im europäischen Ausland auch Vorgaben wann und welche Schneeketten montiert werden müssen.

Welche Vorschriften gibt es im europäischen Ausland?

Im Ausland werden zum Teil deutlich höhere Anforderungen - Stichwort Profiltiefe - an Winterreifen gestellt als in Deutschland. Auch die Bußgelder können wesentlich empfindlicher ausfallen. Um es noch komplizierter zu machen kommen lokal begrenzte Vorschriften hinzu, die auch das Montieren von Schneeketten vorsehen. Die Automobilclubs empfehlen daher, sich vor Reiseantritt genau zu informieren, welche Vorgaben es zu erfüllen gilt.

Frankreich: Seit 2021 regionale Winterreifenpflicht

In Frankreich gilt seit 2021 zwischen dem 1. November und 31. März des Folgejahres eine regional begrenzte Winterreifenpflicht für die Alpenregionen, die Vogesen und Pyrenäen. Ebenfalls Reifen mit Schneeflocken-Symbol müssen im Zentral- und Juramassiv sowie auf Korsika aufgezogen werden. Als Alternative werden auch Schneeketten akzeptiert, sofern zwei Stück auf jeweils einer Antriebsachse montiert werden. Diese Regelungen können anhand von aufgestellten Verkehrszeichen kurzfristig auch für andere Regionen gelten. Die Mindestprofiltiefe muss überdies 3,6 Millimeter betragen. Hält man sich als Fahrzeuglenker nicht an diese Vorgaben, können Geldbußen in Höhe von 135 Euro fällig werden.

Österreich: Teure Bußgelder bei falscher Bereifung

In Österreich müssen Pkw und Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen im Zeitraum zwischen dem 1. November und dem 15. April bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Reine Winterreifen müssen eine Mindestrestprofiltiefe von 4 Millimeter aufweisen und über die Kennzeichnung "M+S", "M.S.", "M&S" oder zumindest ein Schneeflockensymbol verfügen.

Sind dagegen Ganzjahresreifen aufgezogen, gelten sie nur als Winterreifen, wenn sie die Kennung "ET", "ML" oder "MPT" auf der Flanke haben. Wer bei entsprechenden winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Im Normalfall beträgt das Bußgeld um 35 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können bis zu 5.000 Euro fällig werden, warnt der ADAC.

Bezüglich Schneeketten gibt es in Österreich keine allgemeine Montagepflicht. Allerdings können sie auf Teilstrecken vorgeschrieben werden - zu erkennen an einer blauen, runden Gebotstafel mit einem Kettensymbol. Im direkten Umfeld findet man zudem häufig einen entsprechenden Kettenanlegeplatz. In Österreich gilt außerdem zu beachten, dass die Schneeketten die Norm V5117/V5119 erfüllen oder eine EU-Genehmigung vorliegt.

Schweiz: Der Fahrer hat es selbst in der Hand

In der Schweiz gibt es zunächst keine generelle Winterreifenpflicht. Aber der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Autofahrer sein Fahrzeug jederzeit beherrschen und seinen „Vorsichtspflichten“ nachkommen muss. Unter anderem ist damit gemeint, dass er sein Fahrzeug entsprechend der Wetterbedingungen auszurüsten hat. Autofahrern drohen daher Bußgelder, wenn sie auf verschneiten Straßen mit ungeeigneter Bereifung den Verkehr behindern oder in einen Unfall verwickelt werden. Wer die Mindestanforderung an die Profiltiefe von 1,6 Millimeter nicht erfüllt, zahlt mindestens 100 Franken (ca. 95 Euro) Bußgeld.

Wie in Österreich besteht in der Schweiz keine gesetzliche Pflicht zur Schneekettenmontage. Außnahmen bilden Teilstrecken, auf denen eine Gebotstafel ausdrücklich das Anlegen von Schneeketten verlangt. Eine Schweizer Besonderheit: Fahrzeuge mit Allradantrieb können gemäß Beschilderung von dieser streckenweisen Verpflichtung ausgenommen sein.

Italien: Nur im Norden müssen Vorgaben beachtet werden

Wer die Grenze zu Italien überquert, sollte genau auf die Straßenschilder achten. Da es keine landesweit verbindliche Regelung zur Winterreifenpflicht gibt, entscheiden die Provinzen selbst, welche Vorschriften gelten. Die geeignete Bereifung wird mittels Verkehrsschilder kommuniziert. Dazu kommen aber noch feste Regeln. In Südtirol sind Winterreifen bei winterlichen Bedingungen vorgeschrieben. Auf der Brennerautobahn A22 bis Affi sind vom 15. November bis 15. April grundsätzlich Winterreifen zu montieren. Wer ins Aosta-Tal fahren will, muss ab dem 15. Oktober und ebenfalls bis zum 15. April Winterreifen aufgezogen haben. Die Bußgelder, die bei Missachtung der Vorschriften fällig werden, können happig ausfallen: Laut ADAC bis zu 345 Euro.

Eine Schneekettenpflicht besteht in Italien übrigens nicht, kann wie in Österreich und der Schweiz allerdings streckenweise durch eine gesonderte Beschilderung angeordnet werden. Wer in Italien mit Schneeketten unterwegs ist, darf zudem nicht schneller als 50 km/h fahren.

Schneeketten mitnehmen: Ja oder Nein?

Vorsicht ist besser als Nachsicht. Dementsprechend gehören Schneeketten bei Fahrten in die Alpenregion während der Wintermonate auf jeden Fall zur Grundausrüstung. Behörden können deren Verwendung örtlich vorschreiben und steht man ohne Ketten vor der stark beschneiten Passstraße, kann die Weiterfahrt untersagt werden.

Besteht eine Schneeketten-Pflicht bei Allradfahrzeugen?

Ein Fahrzeug mit Allradantrieb hat viele Vorteile, besonders beim Anfahren auf Schnee. Allerdings verleitet diese vermeintliche Sicherheit oftmals zu einer höheren Risikobereitschaft und gerade bergab hat der 4x4 sogar den entscheidenden Nachteil, dass im Zweifel zwei Antriebsachsen anschieben. Bis auf wenige Ausnahmen befreit der Allrad daher nicht von der situativen Schneekettenfplicht, außer eine entsprechende Beschilderung (zum Beispiel in der Schweiz) weist darauf explizit hin. Die Schneeketten sind bei Allrad-Fahrzeugen auf beide Räder einer Antriebsachse zu montieren, wobei die jeweilige Betriebsanleitung des Fahrzeugs Aufschluss über die richtige Montage gibt. So kann es etwa nötig sein, die Ketten beim Bergauffahren vorne und beim Bergabfahren hinten zu montieren.

Wie bereitest du dich richtig vor?

Auf der sicheren Seite fährst du, wenn du dich an die goldene Grundregel im Winterverkehr hältst: Von O(ktober) bis O(stern) Winterreifen (oder Ganzjahresreifen) mit ausreichend Profil aufziehen und die Pneus vor einer längeren Reise auf Beschädigungen und den richtigen Luftdruck prüfen. Dabei auch das Ersatzrad beziehungsweise das Reifenpannenset kontrollieren. Wenngleich hierzulande die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter auch für Winterreifen gilt; unterhalb von 4,0 Millimeter nimmt die Sicherheit der Winterreifen rapide ab, insbesondere auf Schnee und Eis sinkt der Haftwert spürbar.

Wohnst du in der Alpenregion oder planst eine Reise dorthin, gehören zudem für dein Fahrzeug zugelassene Schneeketten ins Gepäck. Das gilt auch für Allradfahrzeuge. Zur weiteren Grundausstattung für den Winterbetrieb des Fahrzeugs gehören zudem Handschuhe, Mütze, Besen und eine Decke für den Notfall. (Text: tv, em/sp-x | Bilder: Hersteller)

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