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Umweltbonus für E-Autos – Stand 2024

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Was war der BAFA-Umweltbonus für E-Autos?

Der Umweltbonus in Deutschland war eine finanzielle Förderung für Elektrofahrzeuge, die aus einem Bundeszuschuss und einem Herstelleranteil bestand. Der Bundeszuschuss kam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA. Ziel war es, den Kauf von E-Autos zu unterstützen, die Elektromobilität zu fördern und damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Der Umweltbonus für E-Autos ist seit Ende 2023 Geschichte. Hier erfährst du, wie es dazu kam, was der Umweltbonus bedeutete und ob es heute noch Möglichkeiten zur Förderung von Elektroautos gibt.

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Umweltbonus für Elektroautos: Entwicklung von 2016 bis 2023

Seit seiner Einführung im Jahr 2016 war der BAFA-Umweltbonus einigen Änderungen unterlegen. Die Änderungen betrafen folgende Punkte:

  • Höhe des Umweltbonus
  • Welche Arten von Fahrzeugen gefördert werden konnten
  • Bis zu welchem Nettolistenpreis Fahrzeuge gefördert werden konnten
  • Wer antragsberechtigt war

umweltbonus für elektroautos- entwicklung von 2016 bis 2023

Umweltbonus für E-Autos im Zeitverlauf

  • 2016, zum Zeitpunkt der Einführung, betrug der Umweltbonus maximal 4.000 Euro. Der Nettolistenpreis des Basismodells durfte 60.000 Euro nicht überschreiten.
  • 2019 wurde der Umweltbonus erhöht. Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 40.000 Euro wurden nun mit 6.000 Euro bezuschusst, Fahrzeuge mit einem Nettolistenpreis von bis zu 65.000 Euro mit 5.000 Euro.
  • 2020, zu Zeiten der Corona-Krise, kam es zur Einführung der sogenannten Innovationsprämie, was eine abermalige Erhöhung des Umweltbonus bedeutete. Sie sollte Autokäufer entlasten und den Übergang zu nachhaltiger Mobilität weiter unterstützen. Der staatliche Anteil des Umweltbonus wurde verdoppelt, sodass Verbraucher sich insgesamt über bis zu 9.000 Euro Förderung freuen konnten.
  • Ab Januar 2023 galten neue, reduzierte Fördersätze. Je nach Preis des Elektroautos sanken sie auf 6.750 Euro bzw. 4.500 Euro.
  • Ab September 2023 konnten nur noch Privatpersonen den Umweltbonus beantragen. Zuvor waren auch Unternehmen, Stiftungen, Vereine und Körperschaften antragsberechtigt.
  • Im Dezember 2023 ist die BAFA-Förderung vorzeitig ausgelaufen, da der Bundesregierung finanzielle Mittel fehlten. Eigentlich hätte der Umweltbonus auch noch 2024 weitergehen sollen.

Kann man Elektroautos doppelt fördern lassen?

Ja, wie schon gesagt: Seit dem 16. November 2020 ist es möglich, Elektroautos doppelt fördern zu lassen. Vor diesem Datum war es untersagt, den Umweltbonus mit anderen öffentlichen Förderungen, wie beispielsweise von Kommunen oder Städten, für dasselbe Fahrzeug zu kombinieren. Diese Einschränkung wurde im November 2020 aufgehoben, sodass es nun erlaubt ist, verschiedene Fördermittel gleichzeitig in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich verkündete das BAFA am 14. Januar 2021, dass noch weitere Förderprogramme mit dem Umweltbonus kombinierbar sind.

Zu den Programmen, die nun in Kombination mit dem Umweltbonus genutzt werden können, gehören:

Durch diese Möglichkeiten ist der Erwerb eines Elektroautos jetzt noch attraktiver, da verschiedene Förderungen gleichzeitig genutzt werden können.

Umweltbonus Hoehe

Höhe des Umweltbonus für E-Autos

Die Grafik stellt den Verlauf des Herstelleranteils sowie der maximalen Höhe des Umweltbonus für Elektrofahrzeuge dar (Bundesanteil mit Innovationsprämie + Herstelleranteil).

Das BAFA hat insgesamt mehr als zehn Milliarden Euro an Fördermitteln ausgezahlt. Insgesamt wurden mehr als zwei Millionen Anträge für die E-Auto-Förderung vom BAFA bewilligt. Die meisten Anträge, nämlich knapp 60.000, wurden für den VW e-up! gestellt.

Umweltbonus für Hybrid-Fahrzeuge

Bei der Einführung des BAFA-Umweltbonus 2016 waren auch Plug-in Hybride förderfähig. Dank der Innovationsprämie konnten Antragsteller für solche Hybrid-Fahrzeuge maximal 6.750 Euro Umweltbonus erhalten. Zu Beginn des Jahres 2023 wurden die Förderungen dann jedoch komplett gestrichen, da ab diesem Zeitpunkt die Prämie nur noch solchen Fahrzeugen zugutekommen sollte, die nachweislich einen positiven Effekt für den Klimaschutz haben.

Mehr zum Thema Umweltbonus für Plug-in Hybride liest du in unserem Ratgeber Hybrid-Subventionen: Werden Hybride 2024 noch gefördert?.

BAFA-Förderung 2024

Für das Jahr 2024 war ursprünglich eine Reduzierung der Förderung für Elektroautos vorgesehen, die jedoch weiterhin gewährt werden sollte. Geplant waren folgende Förderbeträge:

  • 3.000 € Förderung für Neuwagen mit einem Nettolistenpreis unter 45.000 €
  • 2.400 € Förderung für junge Gebrauchtwagen

Mit dem jüngsten Beschluss der Bundesregierung, den Umweltbonus bereits zum 18.12.2023 auslaufen zu lassen, wurden diese Pläne jedoch hinfällig. Im Jahr 2024 wird es keine staatlichen Fördermittel mehr für den Kauf von Elektroautos geben.

Welche Fahrzeuge konnten vom Umweltbonus für E-Autos profitieren?

Folgende Fahrzeuge wurden zuletzt gefördert:

Fahrzeugart Voraussetzungen
Neuwagen Das Fahrzeug stand auf der BAFA-Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge; der Nettolistenpreis des Basis-Modells lag unter 65.000 Euro.
Junge Gebrauchte Die Erstzulassung lag nicht mehr als ein Jahr zurück und die Kilometerlaufleistung umfasste weniger als 15.000 Kilometer.
Geleaste E-Autos Der Leasingzeitraum betrug mindestens 12 Monate, wobei die volle Förderung erst ab einer Dauer von 24 Monaten zu erhalten war.

Übrigens: Neben vollelektrischen Fahrzeugen und Leasing-E-Autos wurden auch Autos mit Brennstoffzelle (FCEVs) gefördert. Hier ist die BAFA-Liste der ehemals förderfähigen Elektrofahrzeuge zu finden.

BE ISR

Rücktritt vom Kaufvertrag nicht möglich

Jemand hat ein E-Auto bestellt und fest mit der finanziellen Entlastung des staatlichen Umweltbonus gerechnet – doch dann wurde das Aus der E-Auto-Förderung verkündet. War es möglich, vom Kaufvertrag zurückzutreten? Generell gilt die Bestellung eines Fahrzeugs rechtlich als bindend. Viele Händler sind jedoch bereit, Kunden gegen eine Stornogebühr aus dem Vertrag zu entlassen. Diese Gebühr beträgt 15 Prozent des vereinbarten Kaufpreises.

Ende des Umweltbonus – Gibt es andere Optionen zur Förderung von Elektrofahrzeugen?

Welche anderen Optionen es zur E-Auto-Förderung 2024 nach Ende des Umweltbonus gibt, tragen wir im Folgenden zusammen.

Prämien der Hersteller

Wie haben Hersteller wie Skoda, VW, Stellantis, BMW oder Tesla auf das Umweltbonus-Ende reagiert? Manche Autobauer haben eigene Rabatte oder Förderungen vorgestellt, um die Käufer nach dem Wegfall des staatlichen Umweltbonus zu entlasten:

  • Audi: Der Ingolstädter Autobauer hat zugesichert, die volle Förderung für Bestellungen bis zum 16. Dezember 2023 übernehmen, sofern die Zulassung bis Ende 2024 erfolgt.
  • Skoda: Für bis Ende 2023 zugelassene Elektroautos übernahm der Hersteller die volle Förderung – vorausgesetzt, ein teilnehmender Händler hat das Auto verkauft.
  • Stellantis-Konzern: Für E-Autos, die bis zum 16. Dezember 2023 bestellt und bis zum 29. Februar 2024 zugelassen wurden, gab es eine Prämie von 4.500 Euro.
  • Tesla: Der Herstelleranteil von 2.250 Euro wurde beibehalten.
  • Toyota: Toyota-Kunden konnten sich für E-Autos, die bis Ende März 2024 zugelassen wurden, über eine Prämie von 4.500 Euro freuen.
  • VW: VW gewährte auf manche seiner Modelle eine Aktionsprämie bis zum 31. März 2024.

Kunden von BMW hingegen gingen beispielsweise leer aus.

Andere Förderoptionen für E-Autos

Zwar hat der Staat den Umweltbonus gestrichen, er hält aber weiterhin finanzielle Vorteile für Besitzer von Elektrofahrzeugen bereit. So sind E-Autos bis Ende 2030 komplett von der Kfz-Steuer befreit. Außerdem können Verbraucher ein E-Kennzeichen beantragen, das in vielen Kommunen Vorteile wie kostenloses Parken mit sich bringt. Darüber hinaus gibt es die Treibhausminderungsquote (THG), über die sich E-Auto-Fahrer eine jährliche Prämie sichern können.

Manche Bundesländer bieten eigene Förderprogramme für die E-Mobilität an, beispielsweise im Bereich der Wallbox-Förderung.

Neue E-Auto-Förderung ab Juli 2024 für Unternehmen und Gewerbetreibende

Die Regierung hat ein neues Papier erarbeitet, um den E-Mobilitätsstandort Deutschland zu stärken. So sollen etwa bis 2025 9.000 Schnellladepunkte an verkehrsgünstigen Standorten errichtet werden. Außerdem kommen Unternehmen und Mitarbeitern, die E-Autos nutzen, ab Juli 2024 wichtige steuerliche Vorteile zugute:

  • Einführung einer Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge, die für Neuzulassungen bis Ende 2028 gilt: Unternehmen können in den ersten beiden Jahren nach der Beschaffung des E-Autos einen deutlich höheren Anteil der Kosten steuerlich geltend machen.
  • Erhöhung des Deckels für den Bruttolistenpreis auf 95.000 Euro bei der Dienstwagenbesteuerung: Mitarbeiter profitieren von einer deutlich geringeren Besteuerung des geldwerten Vorteils.
Two electric cars parking at charging station

Entwicklung des Elektroauto-Marktes nach Aus des Umweltbonus

Laut Daten des Kraftfahrt-Bundesamts wurden im Jahr 2023, als der Umweltbonus noch existierte, insgesamt rund 524.000 Elektrofahrzeuge zugelassen. Im ersten Halbjahr von 2024 waren es dagegen nur rund 184.000 elektrisch betriebene Neuzulassungen.

E-Auto ohne Umweltbonus kaufen – lohnt sich das?

Der Umweltbonus war für viele ein starker Anreiz, sich ein E-Auto statt einen Verbrenner zuzulegen. Jetzt, wo er weggefallen ist, besteht einiges an Unsicherheit, ob sich der Kauf eines Elektrofahrzeugs noch lohnt. Tatsächlich gibt es einige Vor- und Nachteile, die dafür bzw. dagegen sprechen. Dazu gehören:

Pro

Stärken

  • - Umweltfreundlich im Betrieb
  • - Niedrige Betriebskosten
  • - Steuerliche Vorteile
Contra

Schwächen

  • - Batterieherstellung oft wenig umweltfreundlich
  • - Hohe Kaufpreise
  • - Abhängigkeit von Ladeinfrastruktur

Mehr zu den Vor- und Nachteilen von Elektroautos lässt sich in unserem Artikel zum Thema nachlesen. Zu erwähnen ist auch, dass sich die Technik stetig weiterentwickelt und E-Autos immer leistungsfähiger werden. So tragen beispielsweise höhere Reichweiten zu ihrer Attraktivität bei.

Ob ein E-Auto für dich das richtige ist, kannst aber nur du selbst entscheiden, indem du dein Budget, deine Wertvorstellungen und deine Bedürfnisse abwägst.

Du möchtest wissen, was das richtige E-Auto für dich ist? Unser Elektroauto-Finder unterstützt dich bei deiner Suche.

Häufig gestellte Fragen zum Umweltbonus

2024 gibt es keinen Umweltbonus für E-Autos mehr, dieser ist Ende 2023 vorzeitig ausgelaufen. Ursprünglich war geplant, dass 2024 der maximale Nettolistenpreis, bis zu dem eine Förderung möglich ist, von 65.000 Euro auf 45.000 Euro gesenkt wird. Der Bundesanteil für gekaufte Neufahrzeuge sollte 3.000 Euro betragen.

Der Umweltbonus ließ sich über ein BAFA-Onlineportal beantragen, nachdem die Zulassung für das betroffene Elektroauto erfolgt war, aber nicht länger als ein Jahr zurück lag. Dafür waren bestimmte persönliche Daten anzugeben sowie relevante Dokumente rund um den Autokauf bzw. das Leasing hochzuladen.

Ja, auch gebrauchte Elektro- und Brennstoffzellenautos waren förderfähig. Es galten allerdings strenge Rahmenbedingungen. Unter anderem musste der Gebrauchtwagen erstmalig nach dem 4. November 2019 zugelassen worden sein und mindestens 12, aber maximal 24 Monate angemeldet gewesen sein.

Ab dem 1. Januar 2023 waren Gebrauchtwagen nicht mehr nur bis zur zweiten Zulassung (nach dem 3. Juni 2020) förderberechtigt. Die Anzahl der Vorhalter spielte dann keine Rolle mehr. Sie durften aber bisher weder als Firmen- noch als Dienstwagen genutzt worden sein. Es durften ebenfalls keine staatlichen Fördermittel bisher ausgeschöpft worden sein (auch nicht im EU-Ausland).

Die maximale Laufleistung durfte 15.000 Kilometer nicht überschreiten. Überdies durfte der Nettolistenpreis eines Gebrauchten wegen des Wertverlusts maximal 80 Prozent des BAFA-Preises betragen.

Ja, auch gebrauchte Elektro- und Brennstoffzellenautos sind förderfähig. Es gelten allerdings strenge Rahmenbedingungen. Unter anderem muss der Gebrauchtwagen erstmalig nach dem 4. November 2019 zugelassen worden sein und mindestens 12, aber maximal 24 Monate angemeldet gewesen sein.

Gebrauchtwagen sind ab 1. Januar 2023 nicht mehr nur bis zur zweiten Zulassung (nach dem 3. Juni 2020) förderberechtigt. Die Anzahl der Vorhalter spielt dann keine Rolle mehr. Wie bisher dürfen sie aber bisher nicht als Firmen- noch als Dienstwagen genutzt worden sein. Es dürfen ebenfalls bisher keine staatlichen Fördermittel ausgeschöpft worden sein (auch nicht im EU-Ausland).

Die maximale Laufleistung darf 15.000 Kilometer nicht überschreiten. Überdies darf der Nettolistenpreis eines Gebrauchten wegen des Wertverlusts maximal 80 Prozent des BAFA-Preises betragen.

Nach Antragstellung war mit einigen Monaten Wartezeit zu rechnen, bis der Umweltbonus auf dem eigenen Konto landete.

Pro Fahrzeug war ein Förderantrag möglich, das galt auch für E-Autos, die zum Beispiel aus dem EU-Ausland importiert und dort bereits eine vergleichbare Kaufunterstützung erhalten haben. Nicht gedeckelt war allerdings die Anzahl an Fahrzeugen pro Person, für die eine einmalige Förderung beantragt werden konnte.