Sonderfälle und Ausnahmen: Oldtimer, Saisonkennzeichen & Co.
Das deutsche Steuerrecht liebt Ausnahmen – und die Kfz-Besteuerung bildet keine Ausnahme von dieser Regel. Spezielle Fahrzeugkategorien und Nutzungsarten genießen Sonderbehandlungen, die erhebliche Ersparnisse ermöglichen.
H-Kennzeichen: Die Flatrate für Klassiker
Chromblitzende Oldtimer sind nicht nur Hingucker, sondern auch Steuersparer. Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und sich in originalgetreuem Zustand befinden, qualifizieren sich für das H-Kennzeichen. Der Clou: Eine Pauschalsteuer von 191,73 Euro jährlich, unabhängig von Hubraum oder Schadstoffklasse.
Ein Mercedes 560 SEL von 1990 würde regulär über 1.000 Euro Steuern kosten. Mit H-Kennzeichen sind es keine 200 Euro. Die Ersparnis finanziert locker die jährliche Oldtimer-Rallye an der Mosel.
Wichtig: Das Gutachten nach § 23 StVZO kostet etwa 150 – 200 Euro. Die Investition amortisiert sich meist binnen weniger Monate.
Saisonkennzeichen: Winterschlaf spart Steuern
Cabrios, Motorräder und Wohnmobile müssen nicht ganzjährig angemeldet sein. Saisonkennzeichen ermöglichen eine Zulassung für 2 bis 11 Monate. Die Steuer wird taggenau berechnet.
Rechenbeispiel Mazda MX-5:
- Ganzjahres-Steuer: 184 €
- Saison April-Oktober (7 Monate): 107,33 €
- Ersparnis: 76,67 € jährlich
Der bürokratische Aufwand entfällt: Keine An- und Abmeldungen, das Kennzeichen bleibt am Fahrzeug. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug auf privatem Grund abgestellt werden.
Behindertenrabatte: Mobilität fördern
Menschen mit Behinderungen erhalten je nach Grad der Beeinträchtigung Steuervergünstigungen:
- 50 % Ermäßigung bei Merkzeichen „G“ (gehbehindert) oder „Gl" (gehörlos)
- 100 % Befreiung bei Merkzeichen „aG" (außergewöhnlich gehbehindert), „H“ (hilflos) oder „Bl" (blind)
Die Befreiung gilt pro Person, nicht pro Fahrzeug. Ein wichtiges Detail: Bei Inanspruchnahme der Steuerbefreiung entfällt die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Eine Güterabwägung ist ratsam.
Grüne Kennzeichen: Steuerfreiheit für Spezialfahrzeuge
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und bestimmte Anhänger erhalten grüne Kennzeichen und sind von der Kfz-Steuer befreit. Aber Achtung: Die private Nutzung ist streng limitiert. Wer mit dem Traktor zum Supermarkt fährt, riskiert Nachzahlungen.
Interessant: Auch manche Foodtrucks qualifizieren sich für grüne Kennzeichen, wenn sie überwiegend als „selbstfahrende Arbeitsmaschine" eingesetzt werden. Pizza backen spart Steuern!