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Anhängersteuer berechnen: So geht’s

Bei einem Pkw mit Anhänger fallen für letzteren ebenfalls Kfz-Steuern und eine Versicherungspflicht an. Es gibt jedoch Ausnahmen, mit denen sich bei der Steuer sparen lässt. Alles zu den Kosten und in welchen Fällen eine Befreiung möglich ist, verrät dieser Ratgeber.

Kfz-Steuer für Anhänger

Jeder Anhänger, der von einem Pkw gezogen wird, bedarf zunächst einmal einer Zulassung. Er erhält dann – sofern er nicht steuerbefreit ist – ein normales, schwarz-weißes Kennzeichen. Mit dem Kennzeichen wird für den Anhänger auch eine Steuer fällig. Ebenfalls ist es notwendig, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Steuerpflicht erlischt erst wieder mit der Abmeldung des Anhängers. Entrichtet wird die Steuer ein Jahr im Voraus. Ab dem Datum der Zulassung beginnt der zwölfmonatige Entrichtungszeitraum.

Wie lässt sich die Anhängersteuer berechnen?

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Die Höhe der Anhängersteuer ist einheitlich festgelegt: Grundlage für die Berechnung der Kfz-Steuer für Anhänger bildet das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Für jedes angefangene 200 Kilogramm sind jährlich 7,46 Euro fällig. Ob Wohnanhänger oder Lastenanhänger: Dieser Steuersatz gilt für alle Anhänger und ist unabhängig vom Verwendungszweck. Einmal im Jahr kommt ein Bescheid über die Kfz-Steuer und der fällige Betrag ist zu überweisen.

Da die Steuer pro angefangene 200 Kilogramm berechnet wird, ist die Höhe der Steuer für einen 750-kg-Anhänger dieselbe wie bei einem mit 800 Kilogramm Gewicht. Wie viel Steuer für den Anhänger fällig wird, lässt sich recht einfach berechnen:

  • 750 kg Gewicht hat der Anhänger
  • 750 : 200 = 3,75, aufgerundet 4
  • 4 x 7,46 Euro = 29,84 Euro

Da der Betrag für die Kfz-Steuer immer auf ganze Beträge abgerundet wird, beläuft sich die Höhe der Steuer für den 750 Kilogramm schweren Anhänger aus der Beispielrechnung auf 29 Euro pro Jahr.

Wie hoch die Anhängersteuer je Gewicht ausfällt, lässt sich zudem der folgenden Tabelle entnehmen:

Gewicht von kg Gewicht bis kg Jährlicher Steuersatz
601 800 29 Euro
801 1.000 37 Euro
1.001 1.200 44 Euro
1.201 1.400 52 Euto
1.401 1.600 59 Euro
1.601 1.800 67 Euro
1.801 2.000 74 Euro
2.001 2.200 82 Euro
2.201 2.400 89 Euro
2.401 2.600 96 Euro
2.601 2.800 104 Euro
2.801 3.000 111 Euro
3.001 3.200 119 Euro
3.201 3.400 126 Euro
3.401 3.600 134 Euro

Der Tabelle lässt sich entnehmen, dass die Anhängersteuer mit dem Gewicht ansteigt. Allerdings gibt es für den Kfz-Steuer-Betrag bei Anhängern auch eine jährliche Höchstgrenze: Diese liegt bei 373,24 Euro und wird für alle Anhänger ab zehn Tonnen und mehr fällig. Diese schweren Anhänger dürfen zudem nur von für sie zugelassene Zugfahrzeugen wie LKWs, Traktoren oder Omnibussen gezogen werden.

Für welche Anhänger ist eine Befreiung von der Steuer möglich?

Grundsätzlich ist jeder Anhänger steuerpflichtig, doch es gibt auch Ausnahmen. Hier lässt sich der Anhänger dank grünem Kennzeichen von der Steuer befreien. Folgende Anhänger kommen für eine Steuerbefreiung in Frage:

  • Anhänger für Sport- und Hobbyzwecke: Hundetransporter, Pferdeanhänger, Bootstrailer und Segelflugzeughänger
  • Arbeitsmaschinen: Baumaschinen, Asphaltkocher
  • Anhänger für die Forst- und Landwirtschaft
  • Anhänger für den Milchtransport

Zulassungsfreie Anhänger

Kfz-Anhänger, die maximal 25 km/h fahren dürfen und landwirtschaftlich genutzt werden, sind zulassungsfrei. Für sie entfällt ebenfalls die Steuer.

Bereits bei der Zulassung des Anhängers ist der entsprechende Verwendungszweck mit anzugeben. Fällt er in einer der oben genannten Kategorien, erhält der Anhänger automatisch ein grünes Kennzeichen und damit eine Steuerbefreiung. Außerdem ist es wichtig zu bedenken, dass der Anhänger nur für den angegebenen Zweck genutzt werden darf. Wird mit dem Anhänger beispielsweise ein Umzug durchgeführt, ist das eine Zweckentfremdung und stellt eine Steuerhinterziehung dar.

Es ist aber auch möglich, die Eintragung des Anhängers bei der Zulassungsstelle zu ändern – so lässt sich der Anhänger nicht mehr nur für den zunächst angegebenen Zweck, sondern für alle Eventualitäten nutzen. Der Anhänger erhält dann das reguläre, schwarz-weiße Kennzeichen und es wird ganz normal Kfz-Steuer für den Anhänger fällig.

Soll ein Anhänger von der Steuer befreit werden, der nicht zu den oben erwähnten Kategorien gehört und bereits bei der Zulassung von einer Steuerbefreiung profitiert, muss ein entsprechender Antrag beim Hauptzollamt eingereicht werden. Darin muss plausibel dargelegt werden, warum für den Anhänger eine Befreiung von der Kfz-Steuer notwendig ist.

Anhängerzuschlag

Im Prinzip lassen sich alle Anhänger auf Antrag von der Steuer befreien – ausgenommen sind allerdings Wohnwagenanhänger. Doch auch wenn der Anhänger von der Steuer befreit ist, bringt das nicht unbedingt eine Ersparnis mit sich: Anhänger mit einem grünen Kennzeichen dürfen nur von bestimmten Kraftfahrzeugen gezogen werden, die ihrerseits mit dem sogenannten Anhängerzuschlag belegt sind. Dieser Zuschlag hebt in vielen Fällen die Steuerersparnis wieder auf.

Der Anhängerzuschlag liegt bei 373,24 Euro im Jahr: Damit entspricht er dem Höchststeuersatz für Anhänger und erhöht die Kfz-Steuer des Zugfahrzeugs entsprechend. So gesehen wird die Steuer lediglich vom Anhänger auf das Zugfahrzeug übertragen. Daher lohnt es sich in den meisten Fällen nicht, die Kfz-Steuer für Anhänger, die 750 bis 3.500 Kilogramm wiegen, zu umgehen.

Wie hoch der jährliche Anhängerzuschlag ausfällt, zeigt die folgende Tabelle:

Zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs Höhe des jährlichen Anhängerzuschlags
Unter 10 Tonnen 373,24 Euro
10 bis unter 12 Tonnen 447,89 Euro
12 bis unter 14 Tonnen 522,54 Euro
14 bis unter 16 Tonnen 597,19 Euro
16 bis unter 18 Tonnen 671,84 Euro
Über 18 Tonnen 894,76 Euro

An dieser Tabelle lässt sich bereits festhalten, dass sich eine Steuerbefreiung und der damit verbundene Anhängerzuschlag nur für größere Unternehmen lohnt, die über mehr Anhänger als Zugfahrzeuge verfügen und dadurch tatsächlich eine Einsparung verzeichnen können.

Brauche ich für einen Anhänger eine Versicherung?

Versicherung

Seit 2002 ist es für die meisten Anhänger notwendig, eine eigene Versicherung abzuschließen. Davor waren sie automatisch beim Zugfahrzeug mitversichert. Dies führte allerdings zu Problemen, denn im ruhenden Verkehr konnte ein durch den Anhänger verursachter Schaden bestenfalls von einer Privathaftpflicht übernommen werden. Allerdings war es häufig schwierig, den Verursacher ausfindig und haftbar zu machen. Jetzt haftet im fließenden Verkehr die Versicherung des Zugfahrzeugs für etwaige Schäden, im ruhenden Verkehr die Anhängerversicherung.

Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind Pferdeanhänger für Sportpferde, Bootstrailer und Transporthänger für Sportfahrzeuge. Diese Anhänger sind versicherungsfrei. Für alle anderen Anhänger ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch, eine Kaskoversicherung kann optional zusätzlich abgeschlossen werden. Bei der Zulassung des Anhängers ist der Nachweis über die abgeschlossene Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich.

Wie hoch die Versicherungskosten für den Anhänger sind, hängt von diversen Faktoren wie der Nutzungsart, dem Hängertyp und dem zulässigen Gesamtgewicht ab. Für die Haftpflichtversicherung werden pro Jahr zwischen zwölf und 50 Euro fällig. Eine Teilkasko ist ab etwa 75 Euro, eine Vollkasko ab etwa 100 Euro zu haben.

Mit Saisonkennzeichen Versicherung & Steuern sparen

Wird der Anhänger nur zu einer bestimmten Zeit des Jahres genutzt, beispielsweise im Sommer, lohnt sich die Zulassung mit einem Saisonkennzeichen. Denn so lässt sich einiges an Geld sparen: Die Kfz-Steuer und die Versicherungsbeiträge sind dann nur in dem Zeitraum fällig, in dem der Anhänger zugelassen ist.

Fazit: Kfz-Steuer und Versicherung auch für Anhänger

Jeder Anhänger bedarf einer Zulassung, daher fällt auch für jeden Anhänger eine Kfz-Steuer an. Die Pauschale liegt bei 7,46 Euro pro angefangene 200 Kilogramm Gewicht des Anhängers. So lässt sich die Anhängersteuer recht einfach berechnen. Online finden sich auch viele Tabellen oder Rechner, die den jeweiligen Steuersatz ermitteln. Manche Anhänger sind von der Kfz-Steuer befreit, aufgrund des Anhängerzuschlags lohnt sich das aber nur für größere Unternehmen, die mehr Anhänger als Zugfahrzeuge besitzen. Zudem ist für die meisten Anhänger eine eigene Haftpflichtversicherung obligatorisch.

Häufige Fragen zum Thema Anhängersteuer berechnen

Die Anhängersteuer ist leicht zu berechnen: Es wird pro angefangene 200 Kilogramm eine Pauschale von 7,46 Euro fällig. So muss lediglich das Gesamtgewicht des Anhängers durch 200 geteilt und dieser Wert mit der Pauschale multipliziert werden. Im Netz finden sich viele Tabellen und Rechner, die bei der Ermittlung des richtigen Steuersatzes helfen.

Der jährliche Steuersatz für einen 750-kg-Anhänger berechnet sich folgendermaßen: 750 geteilt durch 200, der Ergebniswert von 3,75 wird auf 4 aufgerundet und mit der Pauschale von 7,46 Euro multipliziert. Dadurch ergibt sich eine Kfz-Steuer von 29 Euro pro Jahr.

Es gibt eine Reihe von Anhängern, die von einer Steuerbefreiung profitieren. Dazu gehören Anhänger für Sport- und Hobbyzwecke, Arbeitsmaschinen, Anhänger für die Forst- und Landwirtschaft sowie Anhänger für den Milchtransport. Alle diese Anhänger sind allerdings in ihrer Nutzung zweckgebunden. Werden sie anderweitig verwendet, stellt dies eine Steuerhinterziehung dar. Auch andere Anhänger können von einer Steuerbefreiung profitieren, der Antrag hierfür muss aber zunächst das Hauptzollamt genehmigen.

Wie hoch die Versicherungskosten für einen Anhänger sind, hängt unter anderem vom Anhängertyp und der Nutzungsart ab. Zudem kann neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Für die Haftpflicht werden rund 12 bis 50 Euro, für die Kaskoversicherung ab 75 bzw. 100 Euro pro Jahr fällig.

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