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Fahrzeugbrief verloren

Mit dem Fahrzeugbrief belegst du, dass du der Halter eines Fahrzeugs bist. Er ist daher von großer Bedeutung. Doch was ist, wenn der Fahrzeugbrief verloren geht? Wir erklären dir, wie du vorgehst, um dieses wichtige Dokument wiederzubekommen.

Der Fahrzeugbrief: Darum ist er so wichtig

Mit dem Kauf eines Autos ist automatisch die Ausstellung eines Fahrzeugbriefs verbunden. Der Fahrzeugbrief beinhaltet alle wichtigen Daten über das Auto sowie persönliche Angaben über den Halter. Ein Blick auf den Fahrzeugbrief zeigt, wie oft ein Auto schon den Besitzer gewechselt hat. Zudem beinhaltet das Dokument Fakten über die Erstzulassung sowie technische Details zum Auto.

Im Volksmund sind noch immer die Begriffe Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bekannt. Doch seit Oktober 2005 trägt der Fahrzeugbrief einen neuen Namen. Die Europäischen Union hat die Bezeichnung von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief wie folgt unter dem Begriff Zulassungsbescheinigung zusammengefasst:

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I ist der Fahrzeugschein.

  • Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Fahrzeugbrief.

Da ohne den Kfz-Brief im Grundsatz weder ein Verkauf noch eine Ummeldung möglich ist, ist er stets sorgfältig an einem sicheren Ort aufzubewahren. Sollte dieser abhandenkommen, muss der Fahrzeughalter umgehend Maßnahmen ergreifen.

Fakt ist: Geht der Fahrzeugbrief verloren, erhält jeder einen Ersatz dafür. Wer hierbei kühlen Kopf bewahrt und Schritt für Schritt systematisch vorgeht, hat gute Chancen auf Erfolg.

Gut zu wissen

Sollte einem Fahrzeughalter noch ein alter Fahrzeugbrief von vor 2005 vorliegen, ist dieser weiterhin gültig und muss nicht gegen die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgetauscht werden.

Was tun, wenn der Fahrzeugbrief verloren gegangen ist?

Im ersten Moment bricht oft Panik aus, wenn wichtige Unterlagen wie die Zulassungsbescheinigungen nicht mehr auffindbar sind. Keine Sorge: Der Verlust eines Kfz-Briefes ist kein allzu großes Problem. Zuerst sollte jeder Besitzer eines Fahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsbehörde den Verlust des Dokumentes anzeigen. Einen neuen Fahrzeugbrief kannst du im Bürgeramt oder Bezirksamt beantragen.

Diese Dokumente müssen Fahrzeughalter vorzeigen

Um deinen Verlust bei der entsprechenden Behörde zu melden und einen neuen Fahrzeugbrief zu beantragen, musst du folgende Dokumente vorlegen:

  • eine eidesstattliche Erklärung
  • ein Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • gegebenenfalls eine Vollmacht
  • für Betriebe: ein Handelsregisterauszug / eine Gewerbeanmeldung
  • für Vereine: ein Auszug aus dem Vereinsregister

Die Zulassungsbehörde verlangt vom Besitzer des Fahrzeugs eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust. Das schließt Missbrauch aus, weil der nicht auffindbare Fahrzeugbrief dann keine Gültigkeit mehr hat. Dadurch wird unter anderem sichergestellt, dass das Fahrzeugpapier nicht für betrügerische Maßnahmen in Gebrauch ist.

Um die Identität bei der Zulassungsbnehörde nachzuweisen, muss der Besitzer seinen Reisepass oder Personalausweis bei der Zulassungsstelle vorlegen. Ebenso ist es vorgeschrieben, eine Vollmacht auszustellen, wenn das persönliche Erscheinen nicht möglich ist.

Für Betriebe, bei denen das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen ist, sollte neben der Verlustanzeige ein__Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung__ vorliegen. Vereins-Fahrzeuge können mit dem Auszug aus dem Vereinsregister den Fahrzeugbrief als verloren melden.

Das passiert nach Anzeige des Verlusts

Die Zulassungsstelle informiert nach deiner Anzeige, dass der Fahrzeugbrief als verloren gilt, das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg über den Sachverhalt. Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht den Vorgang 14 Tage lang in einem zugelassenen Bundesverkehrsblatt. Ist die gesuchte Zulassungsbescheinigung Teil II bis dahin nicht auffindbar, wird ein neuer Fahrzeugbrief ausgestellt.

Wichtig

Falls ein verloren geglaubtes Fahrzeugpapier plötzlich wieder auftaucht, solltest du dies bei den zuständigen Zulassungsbehörden melden. Diese leitet alle weiteren Schritte ein.

Fahrzeugbrief verloren: Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Bei Verlust ersetzt die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II. Die Kosten nach Verlustanzeige belaufen sich auf ungefähr 70 Euro (Stand 2022). Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen:

  • 60 Euro fallen für den Fahrzeugbrief an.
  • Dazu kommen circa 10 Euro für den Fahrzeugschein.

Gut zu wissen

Sollte es sich bei dem Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II um einen Diebstahl handeln, ist die Polizei die richtige Ansprechpartnerin. Betroffene Fahrzeughalter sollten Anzeige erstatten.

Wann erhalte ich den neuen Fahrzeugbrief?

Du kannst bereits nach kurzer Zeit mit der Ausstellung eines neuen Fahrzeugbriefes rechnen. Bis zu sechs Wochen kann es dauern, bis die Zulassungsbehörde das neue Dokument aushändigt. Die Kosten sollte der Eigentümer in diesem Zusammenhang sofort entrichten. Zudem darf der Fahrer bis zur Ausstellung des neuen Fahrzeugbriefs weiterhin mit seinem Fahrzeug fahren.

Kann ich ein Auto ohne Fahrzeugbrief kaufen?

Der Fahrzeugbrief gilt als offizieller Nachweis über den Besitzer des Fahrzeugs. Kann der Verkäufer die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht vorlegen, birgt das Risiken für den Käufer. Denn es besteht die Gefahr, dass es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handelt. Der Kauf ist daher nur mit Vorlage eines Fahrzeugbriefs empfehlenswert. Um sich vor missbräuchlichem Kauf zu schützen, sollte sich jeder Käufer alle Unterlagen zum Fahrzeug aushändigen lassen. Zu den wichtigen Dokumenten beim Autokauf zählen:

  • der Schlüssel/Schlüsselkarte und Ersatzschlüssel
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (bestehend aus Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
  • Bestätigung zur letzten Hauptuntersuchung (HU)
  • Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für An- und Umbauteile
  • Unterlagen zu Inspektionen, Reparaturen und Werkstattrechnungen

Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein: Was ist der Unterschied?

Die Zulassungsbescheinigung in Form von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein sind beide gleichermaßen wichtig. Diese sollte jeder Besitzer eines Fahrzeuges gut aufbewahren. Im Alltag nimmt der Fahrzeugbrief einen geringeren Stellenwert ein. Er muss nicht beim Fahren mitgeführt werden, obwohl er als Nachweis für den Besitz gilt.

Den Fahrzeugschein hingegen müssen Halter bei Verkehrskontrollen auf Anfrage vorlegen. Andernfalls ist mit Bußgeldern zu rechnen. Als Halter eines Fahrzeuges gilt die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist. Der Halter muss den Fahrzeugschein beim Fahren mit sich führen und an einem von außen nicht erkennbaren Ort aufbewahren. Dafür bietet sich zum Beispiel das Handschuhfach an.

Beim Fahrzeugbrief für das Fahrzeug sieht es anders aus: Der Fahrzeugbrief liegt dem Eigentümer des Autos vor:. Manchmal finanzieren Banken, Leasingunternehmen oder Autohäuser den Autokauf. Sollte das Fahrzeug also einem Kreditgeber gehören, weil es nicht vollständig abbezahlt ist, behält die Bank den Fahrzeugbrief meistens als Sicherheit. Diese Maßnahme soll auch davor schützen, dass der Halter, also der Besitzer, das Fahrzeug missbräuchlich verkauft. Möchte der Halter Veränderungen am Fahrzeug vornehmen, kann beispielsweise die Bank gegen Quittung den Kfz-Brief aushändigen. Alle Änderungen trägt die Zulassungsbehörde dann im Fahrzeugbrief ein. Im Anschluss übergibt der Halter den Fahrzeugbrief wieder der Bank.

Fazit: Der Fahrzeugbrief lässt sich einfach beantragen

An diesen Aufstellungen sieht jeder Autobesitzer schnell: Wenn der Fahrzeugbrief abhanden kommt, ist dies kein Grund zur Sorge. Der Eigentümer sollte die richtigen Schritte einleiten, um zeitnah an neue Dokumente zu kommen. Ein neuer Fahrzeugbrief lässt sich nach Verlust oder Diebstahl einfach neu beantragen. Gegen eine Gebühr von ungefähr 70 Euro händigt die Kfz-Zulassungsstelle Ersatzdokumente aus. Innerhalb von 6 Wochen sollte der neue Fahrzeugbrief beim Fahrzeughalter eintreffen. Für Dokumente rund ums Auto gilt: Damit der Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief nicht verloren geht, sollten sich vor allem der Fahrzeugbrief stets an einem sicheren Ort befinden.

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