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Welche Pflichtversicherungen gibt es?

Die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge nimmt seit vielen Jahren stetig zu. Dementsprechend wichtig ist es, sich frühzeitig mit den Pflichtversicherungen auseinanderzusetzen. Wir zeigen, welche Kfz-Pflichtversicherungen in Deutschland notwendig sind.

Welche Pflichtversicherungen gibt es?

Mit Blick auf den Kfz-Bereich gibt es in Deutschland lediglich eine einzelne Pflichtversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese ist durch den Gesetzgeber vorgeschrieben und es gibt keine Möglichkeit, den Abschluss einer solchen Versicherung zu vermeiden. Bereits bei der Zulassung des neuen Autos wird überprüft, ob die entsprechende Versicherung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, ist auch eine Zulassung nicht möglich. Grundlage für die entsprechenden Vorschriften rund um eine Versicherung am eigenen Auto stellt das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz) dar. Hierbei handelt es sich keinesfalls um ein neues Gesetz, sondern vielmehr um eine besonders alte Vorschrift. Immerhin kam das Gesetz so bereits im Jahr 1965 auf, genauer gesagt am 5. April. Die Vorschrift hat in der vorliegenden Form bis heute Gültigkeit, wurde aber immer wieder auf den neuesten Stand gebracht. Dies gilt vor allem mit Blick auf die technischen Entwicklungen im Automobilbereich, also etwa durch autonomes Fahren.

Warum ist die Versicherung vorgeschrieben?

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Es gibt mehrere Gründe, die für die Versicherungspflicht bei Fahrten mit dem eigenen Auto sprechen. Unter anderem entstehen schnell sehr hohe Kosten, sollte es im Straßenverkehr einmal zu einem Unfall kommen. Dies gilt nicht nur für die Beschädigungen am Fahrzeug an sich, sondern auch für Personenschäden. Gerade hier kann es sehr schnell sehr teuer werden. Nicht ohne Grund fallen die Deckungssummen bei Haftpflichtversicherungen immens hoch aus. Mit einer Autoversicherung werden die Teilnehmer am Straßenverkehr also vor den finanziellen Risiken geschützt, die ansonsten mit einem Unfall im Straßenverkehr einhergehen können. Dies sorgt für Sicherheit auf allen Seiten. Bei den Unfallgegnern ist gesichert, dass die unverschuldet entstandenen Kosten direkt übernommen werden, zusätzlich verhindert die Kostenübernahme den finanziellen Ruin des Verursachers. In den vergangenen Jahren hat die Verkehrsdichte auf den deutschen Straßen immer weiter zugenommen, gleiches gilt leider auch für die Anzahl der Unfälle. Zwar werden tödliche Unfälle dank sicherer Fahrzeuge und mehr Technik glücklicherweise immer seltener, dies gilt allerdings nicht für kleinere Schäden. In diesem Fall ist die Haftpflichtversicherung also besonders wichtig, um eine Kostenübernahme zu gewährleisten.

Welche Leistungen übernimmt die Haftpflichtversicherung?

Die Versicherungspflicht gilt in Deutschland im Übrigen nicht nur für den klassischen Pkw, sondern für alle Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchten. Hierzu gehören etwa auch Motorräder, Quads, Busse oder Traktoren. Die Haftpflichtversicherung übernimmt im Falle eines Unfalls die Entschädigung der Unfallopfer und der Mitfahrer des Unfallfahrers. Dies gilt nur bis zur maximalen Deckungssumme, die aber bei den meisten Versicherungen schnell mit 100 Millionen Euro angegeben ist. Zu den übernommenen Leistungen gehören etwa die Reparaturkosten am Fahrzeug des Unfallgegners oder auch die Kosten, die durch das notwendige Abschleppen entstanden sind.

In der folgenden Liste zeigen wir einen Überblick über die gängigen Leistungen, die durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem Unfall übernommen werden können:

  • Anwaltskosten
  • Mietwagenkosten
  • Gutachterkosten
  • Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • Schäden an Gebäuden oder Verkehrseinrichtungen
  • Personenschäden, etwa Schmerzensgeld, Behandlungskosten oder Rente

Übersicht wichtiger Versicherungen für Kfz- Besitzer

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Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung stellt mit Blick auf die möglichen Versicherungen lediglich den grundsätzlichen Schutz und die kleinste Ausbaustufe im Tarifgeflecht dar. Gleichzeitig handelt es sich hierbei, laut Pflichtversicherungsgesetz, um die einzige Versicherung, die in Deutschland für das Führen eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr abgeschlossen werden muss. Kunden können die Haftpflichtversicherung bei einem Versicherer ihre Wahl abschließen, in der Regel unterscheiden sich die Leistungen nur in wenigen Punkten. Wer ein Auto kauft, egal ob neu oder gebraucht, und dieses anschließend zeitnah zulassen möchte, muss bereits zur Anmeldung eine Bestätigung in Form der sogenannten eVB-Nummer mitbringen. Diese zeigt dem Straßenverkehrsamt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Versicherung abgeschlossen wurde. Ohne eine entsprechende Versicherung kann das Fahrzeug in Deutschland nicht zugelassen werden und darf dementsprechend auch nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Bei Zuwiderhandlung drohen teils empfindliche Strafen.

Teilkaskoversicherung

Wer auch Kosten am eigenen Fahrzeug durch eine Versicherung regulieren lassen möchte, kann in Deutschland als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst eine Teilkaskoversicherung abschließen. Allerdings ist hier ein besonders gründlicher Vergleich der unterschiedlichen Versicherer und Dienstleister auf dem Markt notwendig, da sich teils deutliche Unterschiede zwischen den übernommenen Leistungen zeigen. In der Regel übernehmen die Teilkaskoversicherungen generell Schäden am eigenen Fahrzeug, die etwa bei Beschädigung, Zerstörung oder auch Verlust des Fahrzeugs entstehen. Hier müssen äußere Einflüsse den Schaden verursacht haben, etwa ein Brand, ein Diebstahl oder auch ein Unwetter. Dementsprechend werden im Rahmen der Teilkasko-Versicherung lediglich die Schäden übernommen, auf welche der Fahrer keinen direkten Einfluss hat.

Vollkaskoversicherung

Wer einen besonders umfassenden Schutz wünscht, trifft mit einer Vollkaskoversicherung für das eigene Fahrzeug eine gute Wahl. Allerdings handelt es sich hierbei um die teuerste der Versicherungen, die genutzt werden können. Dementsprechend lohnt sich der Abschluss einer solchen Versicherung nur bei entsprechend neueren Modellen mit einem hohen Wert. In der Regel rentiert sich der Abschluss der Vollkaskoversicherung bereits ab einem Fahrzeugalter von 5 Jahren kaum noch. Allerdings übernimmt die Versicherung viele Schäden und bezahlt auch Kosten, die selbst vom Fahrer verursacht wurden. Wer also einen Unfall verursacht hat, bleibt nicht auf den Kosten sitzen, sondern kann diese durch die eigene Versicherung übernehmen lassen. Hierbei steigen in der Regel die Beiträge und zusätzlich muss die Selbstbeteiligung aufgebracht werden.

Fazit: Sicher im Straßenverkehr unterwegs dank Versicherungspflicht

Gerade im Straßenverkehr kann es immer wieder zu einem Unfall oder zu einem ähnlichen Schaden kommen. Nicht selten sorgt dies für hohe finanzielle Belastungen, dies gilt durch Personen- und Sachschäden gleichermaßen. In Anbetracht des gestiegenen Verkehrsaufkommens in den vergangenen Jahren steigt die Gefahr von Unfällen. Dementsprechend sinnvoll ist die Pflichtversicherung. Wer in Deutschland mit dem eigenen Pkw am Straßenverkehr teilnehmen möchte, muss also den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung nachweisen, die im Fall der Fälle für die immensen Schäden aufkommt. Zusätzlich können viele weitere Versicherungen bequem in Anspruch genommen werden, die etwa Schäden auch am eigenen Pkw übernehmen. Allerdings steigen mit dem Abschluss der zusätzlichen Versicherungen natürlich auch deutlich die Kosten, die aufgebracht werden müssen.

FAQ

Wer in Deutschland ein Fahrzeug für den Straßenverkehr zulassen möchte, muss unter anderem eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorweisen können. Nur in diesem Fall ist eine Zulassung möglich. Mit dieser Vorschrift sollen andere Verkehrsteilnehmer vor finanziellen Risiken bei einem Unfall oder bei einem Schaden geschützt werden.

Bei der Kfz-Pflichtversicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt also die Kosten für Sach- oder Personenschäden Dritter, die etwa bei einem Unfall entstehen. Nur mit einer entsprechenden Versicherung dürfen Autofahrer mit dem eigenen Pkw am Straßenverkehr teilnehmen, bei Zuwiderhandlung drohen empfindliche Strafen.

Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung vor. Nur mit der Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen Verkehrsteilnehmer am Straßenverkehr teilnehmen. Das Gesetz dient dem Schutz vor finanziellen Risiken, etwa nach einem Unfall oder einem ähnlichen Schadensereignis.

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