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Ligier Ambra
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Der Ligier Ambra darf ohne Pkw-Führerschein gefahren werden

Nachdem der französische Rennfahrer Guy Ligier Ende der 1960er Jahre seine eigene Firma zum Bau professioneller Renngeräte gegründet hatte und später auch in Kleinserie Sportwagen mit Straßenzulassung produzierte, erweiterte der Franzose in den 1980er Jahren das Modellprogramm in eine gänzlich andere Richtung: Neben der Sportwagenherstellung begann Ligier mit der Produktion von Leichtkraftfahrzeugen, die ohne Pkw-Führerschein gefahren werden dürfen. In den 1990er Jahren brachte der Konstrukteur den 2-Sitzer Ligier Ambra auf den Markt, der in unterschiedlichen Ausstattungslinien wie Ligier Ambra GLS oder Ligier Ambra GLX in den Handel kam. Besonderheit beim Ligier Ambra: Das Leichtkraftfahrzeug kann ähnlich wie ein Kleinkraftrad mit einem Versicherungskennzeichen ab 16 Jahren mit dem Führerschein der Klasse AM gefahren werden. Ältere Jahrgänge mit Geburtsdatum bis April 1965 dürfen den Ligier Ambra ohne Führerschein fahren. Darüber hinaus schreibt der Gesetzgeber für Fahrzeuge wie den Ligier Ambra keine TÜV-Untersuchung vor und erhebt aufgrund der bauartbedingten Niedriggeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometern nicht die übliche Kfz-Steuer.

Der Ligier Ambra wird mit Diesel- und Benzinmotoren gebaut

Der Ligier Ambra der frühen Baujahre wurde mit einem kleinen Benzinmotor ausgestattet, der den Zweisitzern eine Leistung von maximal 2 kW (3 PS) zur Verfügung stellen konnte. In späteren Baujahren kam der Ligier Ambra mit einem leistungsfähigeren Benzinaggregat auf den Markt, das bis zu 5 kW (7 PS) entwickeln konnte. Darüber hinaus gab es den Ligier Ambra mit einem vom italienischen Hersteller Lombardini zugelieferten Dieselmotor, der dem Leichtkraftfahrzeug eine Leistung von bis zu 4 kW (5 PS) bereitstellte.

Fahrerfragen und -antworten

Bin 1959 geboren darf ich auch 45km oder nur 25km krankenfahrstuhl fahren habe keinen fs

1 Antwort

45kmh geht meines Erachtens gar nicht. Seit 2002 dürfen neue Krankenfahrstühle nur noch mit 15 km/h - anstatt wie früher mit 25 km/h in den Verkehr gebracht werden. Man darf noch 25kmh ohne Führerschein fahren, wenn man noch eine entsprechende Prüfbescheinigung hat.

AS24_User, 24.06.2019 · Antwort melden

Ist der Sieger vom Rat ein gutes Fahrzeug und verletzt und haltbar

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