Oldtimer-Leasing

Wann ist ein Auto überhaupt ein Oldtimer?
Mindestens 30 Jahre muss ein Fahrzeug alt sein, um als Oldtimer zu gelten. Darüber hinaus muss es weitgehend dem Originalzustand entsprechen und gut erhalten sein. Im Englischen heißen Oldtimer übrigens Classic Cars. Bei den sogenannten Youngtimern liegt das Baujahr etwa 20 bis 30 Jahre zurück. Zu beliebten Klassikern gehören in Deutschland etwa der Porsche 911 oder VW Käfer.
Wie funktioniert Leasing?
Leasing bedeutet Nutzung statt Eigentum. Im Rahmen eines Leasings überlässt der Eigentümer eines Fahrzeugs (=Leasinggeber) dieses einem Leasingnehmer. Für die Nutzung wird anhand verschiedener Kriterien – Fahrzeugwert, Kilometerleistung oder Restwertschätzung, Laufzeit – eine monatliche, fixe Leasingrate vereinbart. Diese sind oft niedriger als die Kreditraten bei einer Finanzierung. Nach einer Laufzeit von beispielsweise 24 oder 36 Monaten erhält der Leasingnehmer oft eine Kaufoption, wenn er das Fahrzeug zu seinem privaten Eigentum machen möchte. In diesem Fall besteht im Grunde dann kaum noch ein Unterschied zur Finanzierung.
Wie funktioniert Oldtimer-Leasing?
Im Grunde funktioniert das Leasing von Oldtimern genauso wie bei neueren Fahrzeugen. Jedoch ist der Ablauf ein anderer. Wunschkriterien in einer Suchmaske auswählen und dann reihenweise Angebote erhalten, funktioniert hier nicht. Möchtest du einen Oldtimer oder Youngtimer leasen, machst du diesen zuerst selbst ausfindig, zum Beispiel bei einem Händler, privat oder auf einschlägigen Treffen.
Erst dann entscheidest dich für einen auf Oldtimer spezialisierten Leasing-Anbieter – Adressen findest du schnell online. Der Leasing-Anbieter kauft das Fahrzeug für dich und unterbreitet dir ein Angebot in Form eines Leasingvertrags – die auch eine eventuelle Kaufoption am Laufzeitende zu einem festgelegten Restwert beinhalten kann.
Vorteile des Oldtimer-Leasings
Gewerbliche Steuervorteile
Nutzen Unternehmen oder Selbständige Oldtimer hauptsächlich geschäftlich, profitieren sie von steuerlichen Vergünstigungen. Wie beim Leasing anderer Fahrzeuge sind die Betriebsausgaben – und dazu zählen Leasingraten hier – vollständig absetzbar. Auch Restaurierungs- und Reparaturkosten zählen zu diesen Ausgaben, und die fallen bei einem Oldtimer schätzungsweise häufiger an als bei einem topaktuellen Premiummodell.
Kfz-Steuer und Versicherung
Doch auch bei einem privat geleasten Oldtimer profitierst du. Zum einen durch die verminderte Steuer dank H-Kennzeichen, die aber leider nicht für Youngtimer gilt. Dafür gilt für beide Klassifizierungen die 1%-Abschreibung bei teilweiser geschäftlicher Nutzung. Der Clou: die 1% beziehen sich auf den historischen Listenpreis des Fahrzeugs, nicht auf den heutigen Wert, sodass hier ein geringer Betrag als geldwerter Vorteil versteuert werden muss. Auch in der Versicherung sind Oldtimer günstiger, da sie statistisch gesehen weniger Unfälle verursachen. Dafür wird aber oft eine jährlich begrenzte Kilometerleistung vonseiten der Versicherung gefordert.
Umweltzonen
Oldtimer mit H-Kennzeichen (H = historisch) sind Teil der Ausnahmeregelung von Umweltzonen und können diese ohne Plakette befahren.
Gibt es Nachteile, einen Oldtimer zu leasen?
Neben der Nachteile, die auf der Hand liegen, wie etwa die erhöhte Reparaturanfälligkeit eines alten Fahrzeugs, weniger Komfort und fehlende Sicherheitsausstattung, gilt für Oldtimer als Firmenwagen außerdem das Prinzip der Angemessenheit. Das Finanzamt erkennt Firmenwagenleasing zwar unabhängig vom Baujahr an, doch es gab schon Urteile, bei deinen ein Oldtimer aufgrund eines zu direkten Zusammenhangs mit der privaten Lebensführung als unangemessener Repräsentationsaufwand gewertet wurde. Passiert dies, wird der Oldtimer steuerlich nicht oder nicht vollständig dem Betriebsvermögen zugerechnet. Die Angemessenheit sollte im Zweifel also begründet werden können.
Stärken
- - Gewerbliche Steuervorteile
- - Verminderte Steuer dank H-Kennzeichen
- - Ausnahmegenehmigung in Umweltzonen
Schwächen
- - Erhöhte Reparaturanfälligkeit
- - Weniger Komfort und Sicherheitsausstattung
- - Steuerliche Vorteile nur bei Angemessenheit in betrieblicher Nutzung
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